
Vertrauen und Qualität
Die Arbeit mit Hunden ist eine besonders sensible Arbeit.
Oft ist es schwer "Blender" von seriösen Dienstleistern zu unterscheiden.
Aber muss nun der Auftraggeber dem „Dienstleister“ blind vertrauen?
Sicher nicht!!!
Wie bei jeder Art der Dienstleistung, gibt es auch bei der Arbeit mit Hunden, egal ob mit Diensthunden, oder mit "Privathunden", einige Qualitätsmerkmale, die als Endscheidungshilfe bei der Auswahl eines Dienstleisters Verwendung finden können und sollten.
Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Jeder, der Gewerblich mit Hunden arbeitet, egal ob Hundepension, Ausbildung von Dienst und Gebrauchshunden , usw. muss zwangsläufig eine Erlaubnis
nach §11 Tierschutzgesetz besitzen.
Selbstverständlich ist für den Einsatz von Diensthunden zusätzlich eine Erlaubnis nach §34a der Gewerbeordnung bzw. §7 Strengstoffgesetz erforderlich.
Das strenge Deutsche Gesetz verlangt hierzu einen umfangreichen Nachweis der Sachkundigkeit.
"Lustige" bunte Urkunden aus den Ausland werden nicht anerkannt.
Auch Wochenendseminare oder "Fernstudien" und ähnliches erfüllen nicht die strengen deutschen gesetzlichen Vorgaben, und das aus gutem Grund !!
Anerkannt werden nur fundierte Nachweise der Qualifikation, zB.:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Diensthundeführer ( zB.: von Polizei oder Zoll )
- Abgeschlosses Studium als Tierarzt mit Zusatzausbildung.
- Ausbilderscheine von weltweiten Gebrauchshundverbänden ( VDH, FCI, WUSV )
Ein seriöser Dienstleister wird Ihnen selbstverständlich seine Erlaubnis nach
§11 Tierschutzgesetz im Original vorlegen können.
Dubiose Dienstleister finden diverse Ausreden, warum sie dies nicht können oder wollen.
Versicherungsschutz
Ein seriöser Dienstleister ist selbstverständlich Haftpflichtversichert.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht nur recht teuer, sondern die Versicherungen verlangen auch den Nachweis, das der Versicherungsnehmer über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt.
Auch hier werden lustige „bunte Urkunden“ nicht anerkannt.
Dubiose Dienstleister können eine solche Versicherungspolice nicht Vorweisen!
Warum nur nicht???
Umsatzsteuer Identifikationsnummer
Ein seriöser Dienstleister, der gewerblich mit Hunden arbeitet, ist selbstverständlich in der Lage, Ihnen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu stellen. Eine Rechnung ohne Ausgewiesene Mehrwertsteuer weist auf einen „Nebenberufler“ oder einen „Schwarzarbeiter“ hin.
Leistungsfähigkeit
Ein seriöser Dienstleister, der Ihnen eine Dienstleistung anbietet, ist selbstverständlich bereit, Ihnen seine eigenen Hunde vorzuführen.
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die bereits genannten Dokumente im „Original“ begutachten.
Ein seriöser Dienstleister wird Ihnen alle Fragen beantworten und Sie nicht mit fadenscheinigen Behauptungen abspeisen.
Wir hoffen Ihnen einige Wichtige Qualitätsmerkmale bei der Auswahl eines Dienstleisters nahegebracht zu haben.
Hochachtungsvoll
Olaf Bode
Wir sind u.a. in Besitz folgender Erlaubnisse und Genehmigungen
Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
zum ausbilden von Schutzhunden zum Schutz Dritter, und zum betreiben einer Hundepension
Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz
Erlaubnis nach §10 Waffengesetz ( Waffenschein )
Erlaubnis der Bundesnetzagentur ( Frequenzzuteilung Betriebsfunk Digital-DMR )
Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung ( Bewachungserlaubnis )
IHK Ausbildungsbetrieb ( Wir bieten Lehrstellen und Praktika )
Erlaubnis zum Handeln mit Hunden
VDH Lizenzierter Ausbilder von Gebrauchshunden
IPSC Range Officer
Auch unterstützen wir das Veterinäramt bei der Sicherstellung gefährlicher Hunde.
Olaf Bode